Ghosting in der Personalvermittlung

Agatha hat (k)ein Vorstellungsgespräch

In der heutigen Arbeitswelt ist der Begriff „Ghosting“ längst nicht mehr auf das Privatleben beschränkt. Besonders in der IT-Personalvermittlung ist das Phänomen zum spürbaren Bestandteil des Recruiting-Alltags geworden – mit Auswirkungen auf alle Beteiligten.
Ob auf Seiten der Kandidaten oder der Unternehmen: Der plötzliche Abbruch jeglicher Kommunikation im Bewerbungsprozess stellt Personalvermittler vor strukturelle und kommunikative Herausforderungen.

Was bedeutet Ghosting im Recruiting-Kontext?

Ghosting bezeichnet den vollständigen Kontaktabbruch ohne Ankündigung oder Begründung. In der Personalvermittlung zeigt sich dieses Verhalten auf unterschiedlichen Ebenen – etwa wenn Kandidaten nach Interviews nicht mehr reagieren oder Unternehmen nach der Sichtung eines Profils oder nach Gesprächen keine Rückmeldung mehr geben.

Typische Situationen:

  • Auf Kandidatenseite:
    • Keine Rückmeldung auf Intervieweinladungen oder Vertragsangebote.
    • Plötzlicher Rückzug nach mündlicher Zusage.
    • Nichterscheinen zu Terminen ohne Absage.
  • Auf Unternehmensseite:
    • Ausbleibendes Feedback nach Vorstellungsgesprächen.
    • Keine Entscheidung oder Kommunikation nach Zusendung von Profilen.
    • Abbruch der Kommunikation, obwohl der Prozess offiziell weiterläuft.

Warum tritt Ghosting gerade in der IT-Branche häufig auf?

Die IT-Branche ist stark vom Fachkräftemangel geprägt. Qualifizierte Kandidaten haben meist mehrere Optionen parallel. In dieser Situation kommt es häufiger vor, dass Prozesse „ausgesessen“ oder bewusst abgebrochen werden – insbesondere, wenn andere Angebote attraktiver oder schneller sind. Auch überforderte interne Prozesse auf Unternehmensseite führen gelegentlich dazu, dass Rückmeldungen unterbleiben.

Zugleich steht auch die Personalvermittlung unter hohem Zeitdruck: Zwischen Matching, Kommunikation und Prozesskoordination ist sie oft die einzige Instanz, die beide Seiten aktiv verbindet – und dadurch besonders von Ghosting betroffen ist.

Auswirkungen auf den Vermittlungsprozess

Ghosting beeinträchtigt die Planbarkeit und Verbindlichkeit von Vermittlungsprozessen erheblich:

  • Zeit- und Ressourcenverlust: Gespräche, Abstimmungen und Vorbereitungen verlaufen ins Leere.
  • Reputationsrisiken: Beide Seiten nehmen Ghosting als unprofessionell wahr – was das Vertrauen belastet.
  • Verzögerung von Besetzungen: Entscheidungsprozesse werden künstlich verlängert, Positionen bleiben unbesetzt.

Langfristig kann sich wiederholtes Ghosting negativ auf das Arbeitgeberimage oder die Kandidatenbindung auswirken – je nachdem, von welcher Seite es ausgeht.

Wie lässt sich Ghosting vermeiden oder reduzieren?

Ein professioneller und verbindlicher Kommunikationsstil auf allen Seiten kann helfen, Ghosting zu minimieren. Wichtige Faktoren sind:

  • Transparente Prozesse: Klare Zeitrahmen, definierte Ansprechpartner und realistische Erwartungen schaffen Sicherheit.
  • Verlässliche Kommunikation: Rückmeldungen – auch im Fall von Absagen – signalisieren Respekt und Professionalität.
  • Proaktives Erwartungsmanagement: Frühzeitiger Hinweis auf Parallelprozesse oder Entscheidungsfristen kann Missverständnisse verhindern.
  • Dokumentierte Verbindlichkeit: Mündliche Zusagen sollten schnell schriftlich bestätigt werden, um Klarheit zu schaffen.

Fazit

Ghosting ist in der IT-Personalvermittlung kein Einzelfall mehr, sondern eine ernstzunehmende Herausforderung. Unternehmen, Kandidaten und Vermittler profitieren gleichermaßen von klaren, respektvollen und nachvollziehbaren Prozessen.
Nur wenn die Kommunikation beidseitig verbindlich bleibt, kann Recruiting erfolgreich, effizient und vertrauensvoll gestaltet werden.


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