Es tut mir leid, aber…: Rechte und Fristen bei Kündigungen
Die Kündigung durch den Arbeitgeber gehört zu den sensibelsten Themen im Arbeitsalltag. Sie ist rechtlich komplex, emotional aufgeladen und kann für beide Seiten weitreichende Folgen haben. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Konflikte, sondern auch teure Klagen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kündigungsarten es gibt, wann eine Kündigung rechtlich zulässig ist, welche Fristen gelten und in welchen Fällen eine fristlose Kündigung möglich ist.
Arten der Kündigung
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen drei Hauptarten der Kündigung: personenbedingt, verhaltensbedingt und betriebsbedingt.
- Personenbedingte Kündigung: Wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft oder wiederholt nicht in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarte Arbeit zu erfüllen. Typische Gründe sind langfristige Krankheit oder fehlende berufliche Qualifikationen. Hier muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine alternative Weiterbeschäftigung unter angepassten Bedingungen möglich ist.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Beruht auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, wie wiederholter Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder Verstößen gegen die Betriebsordnung. Vor der Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Verstöße wie Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz.
- Betriebsbedingte Kündigung: Wird durch wirtschaftliche oder organisatorische Notwendigkeiten begründet, beispielsweise Auftragsrückgang, Rationalisierungen oder Outsourcing. Arbeitgeber müssen hierbei soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, darunter Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung.
Kündigungsschutz und Unkündbarkeit
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. Dazu zählen:
- Schwerbehinderte (§ 85 SGB IX)
- Schwangere und Mütter im Mutterschutz (§ 17 MuSchG)
- Arbeitnehmer in Elternzeit (§ 18 BEEG)
- Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG)
Eine Kündigung dieser Gruppen ist nur unter engen Voraussetzungen oder mit Zustimmung der zuständigen Behörden möglich.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig (§ 626 BGB). Beispiele hierfür sind Diebstahl von Firmeneigentum, Arbeitszeitbetrug, Gewalt oder andere schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitsordnung. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB richten sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die kürzeste Frist beträgt vier Wochen, längere Fristen können sich mit zunehmender Dauer im Unternehmen auf bis zu sieben Monate erhöhen. Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichende, meist längere Fristen enthalten. In Ausnahmefällen, etwa bei einer fristlosen Kündigung, entfällt die Einhaltung der Frist.
Fazit
Eine rechtlich korrekte Kündigung erfordert sorgfältige Prüfung und klare Dokumentation. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, insbesondere in Bezug auf Kündigungsschutz, Fristen und Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung. Unternehmen profitieren von einer transparenten, rechtssicheren Vorgehensweise, die Risiken minimiert und Konflikte reduziert.
Quellen
- Becker, H. (2021). Arbeitsrecht kompakt: Kündigungen und Abmahnungen. Springer.
- Bergmann, T. (2020). Betriebsbedingte Kündigung: Praxis und Rechtsprechung. Nomos.
- Schmidt, F. (2019). Verhaltensbedingte Kündigung: Grundlagen und Fallbeispiele. C.H. Beck.